Ist der Arbeitsweg bereits Arbeitszeit? Die Arbeitszeit ist im Obligationenrecht nicht definiert. Hingegen befindet sich in der Verordnung Nr. 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) eine Definition von Arbeitszeit. Gemäss Art. 13 ArGV 1 ist die Arbeitszeit diejenige Zeit, während der sich der Arbeitnehmer zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat. Sodann steht in der gleichen Bestimmung, dass der Weg von und zu der Arbeit nicht als Arbeitszeit gelte.
Der Arbeitsweg
Dennoch stellen sich immer wieder Fragen im Zusammenhang mit der Anrechenbarkeit des Arbeitswegs an die Arbeitszeit. Gemäss Bundesgericht liegt der Arbeitsweg zwischen dem Wohn- und dem Arbeitsort. Dabei muss Arbeit und Reise ein sachlicher Zusammenhang bestehen. Der Grund der Reise muss somit der Arbeitsantritt sein soll (es soll hier nicht näher auf den Arbeitsort eingegangen werden. Siehe hierzu etwa den Artikel betreffend Versetzung an einen anderen Arbeitsort). Nur wenn der Arbeitsweg als Arbeitszeit anzurechnen wäre, wäre er auch vom Arbeitgeber zu entschädigen.
In Bezug auf die Anrechenbarkeit des Arbeitswegs an die Arbeitszeit geltend folgende Faustregeln:
- Der Arbeitsweg gehört nicht zur Arbeitszeit.
- Gibt es verschiedene vertragliche Arbeitsorte (auch aufgrund zulässiger Weisung), ist jeweils der direkte Weg zum bestimmten Arbeitsort als Arbeitsweg zu qualifizieren und nicht als Arbeitszeit anzurechnen.
- Wird der Arbeitnehmer an einem Arbeitsort eingesetzt, welcher vertraglich nicht vereinbart ist (und auch nicht im Rahmen des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber einseitig bestimmt werden darf), so gilt die dadurch entstehende Verlängerung des Arbeitsweges als Arbeitszeit. Unterbrüche während dem Arbeitsweg sind grundsätzlich nicht anzurechnen (bei längeren Wegen hingegen schon wie z.B. unvermeidbare Wartezeiten an einem Bahnhof oder Flughafen).
- Direkter Weg zum Einsatzort: Hat sich der Arbeitnehmer direkt am Einsatzort einzufinden, so gilt die dadurch entstehende Verlängerung des Arbeitsweges als Arbeitszeit (vgl. Art. 13 Abs. 2 ArGV 1). Unterbrüche während dem Arbeitsweg sind grundsätzlich nicht anzurechnen (bei längeren Wegen hingegen schon wie z.B. unvermeidbare Wartezeiten an einem Bahnhof oder Flughafen).
- Weg zum Arbeitsort und dann zum Einsatzort: Der Weg vom Arbeitsort zum Einsatzort gilt nicht mehr als Arbeitsweg. Dieser Weg ist ganz als Arbeitszeit anzurechnen, da er als Arbeitstätigkeit gilt.
Entscheide des Arbeitsgerichts Zürich
- Das Arbeitsgericht Zürich hat in einem Fall entschieden (ArG ZH Entscheide 2007 Nr. 25), dass eine vertragliche Regelung, wonach sich der Arbeitsort immer dort befinden soll, wo der Einsatz zu leisten sei, gegen Art. 13 ArGV verstossen würde, da so Reisezeiten nie zu entschädigen seien.
- In einem anderen Fall hat das Arbeitsgericht Zürich entschieden, dass Arbeitszeit verrichtet werde, wenn ein Arbeitnehmer sein Kollegen mit dem Privatfahrzeug auflade und zum Einsatzort bringe (ZR 1981 NR. 72).
- In einem anderen Fall entschied das Arbeitsgericht Zürich, dass der Weg vom Sammelplatz zum Einsatzort (Baustelle) als Arbeitszeit gelte. In diesem Fall war aber aufgrund des anwendbaren GAV ein Sockelwert von 30 Minuten in Abzug zu bringen (ArG ZH Entscheide 2010 Nr. 9).
Pikettdienst
Ist beim Pikettdienst (gemäss Definition des Arbeitsgesetzes, vgl. insbesondere Art. 14 Abs. 1 ArGV 1) dieser ausserhalb des Betriebes zu leisten, gilt der Weg im Falle eines Einsatzes als Arbeitszeit (Art. 15 Abs. 2 ArGV 1).
Weitere Beiträge zum Arbeitsgesetz:
- Kurzeinführung in das Arbeitsgesetz
- Änderung der Verordnung Nr. 2
- jugendliche Arbeitnehmende
- Höhere leitende Arbeitnehmende
- Mobbing
- Arbeits- und Ruhezeiten für Taxifahrer
- Arbeitsweg und Arbeitszeit
- Der Nachweis von Überstunden
- Überstunden nach GAV?
- Regelung von Überstunden
- Pausen im Arbeitsrecht
- Pause oder Arbeitszeit?
- Nachtarbeit wegen technischen oder wirtschaftlichen Gründen
- Missbräuchliche Forderung des Nachtarbeitzuschlages?
- Schwangere Frauen im Arbeitsrecht
- Arbeitszeiterfassung
- Neue Regeln der Arbeitszeiterfassung
- Änderungen ArGV 1: Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen
Autor: Nicolas Facincani
Guten Tag.
Im Momment bin ich fest angestellt in einem Handwerklichen Betrieb zu dem ich jeden Tag 2x 30 Minunten (Hin- und Rückfahrt) fahre. Jedoch werde ich seit rund 2 Monaten an andere Betriebe ausgemietet wodurch sich mein Arbeitsweg pro Tag um rund 40-60 Minuten verlängert. Kann ich diese zusätzliche Zeit „verrechnen“ oder muss ich dies einfach akzeptieren?
Vielen Dank für diese verständliche Erklärung zum Unterschied zwischen Arbeitsweg und Weg zum Einsatzort. Ich befasse mich gerade ein bisschen mit dem Arbeitsrecht, weil es eine kleine Meinungsverschiedenheit auf meiner Arbeit darüber gibt. Aber, wie ich sehe, ist der Arbeitsweg tatsächlich nie Teil der Arbeitszeit.
Laut meinem Vertrag muss ich auch meine Verfügbarkeit geben, in anderen Filialen Arbeit zu leisten, anders als die wofür ich angestellt bin. Es kann manchmal passieren, dass ich am selben Tag von einer Filiale zur anderen fahren muss. Gut zu wissen, dass laut Arbeitsrecht der Arbeitsweg in diesem Fall zur Arbeitszeit gehört. Vielen Dank für die Erklärung.
Guten Tag,
wir diskutieren derzeit, ob durch Fahrtzeiten entstandene Mehrarbeitszeiten mit oder ohne Zuschlag ausbezahlt werden müssen.
Bsp: am 8.6 Std Tag kommen vor und nach der reinen Arbeitstzeit von 8.6 Stunden jeweils noch 2 Stunden Fahrzeit hinzu.
Somit hatte der Arbeitstag gesamthaft 12.6 Stunden.
Die 4 Stunden sollen ausbezahlt werden. Mit oder ohne Zuschlag?
Mein Arbeitsort ist Basel. Ich habe einen Arbeitsweg von ca 1H. Jedoch muss ich in der Schweiz oft reisen. Wenn ich das richtig verstehe so muss ich dann immer eine Stunde Arbeitsweg abziehen auch wenn ich in die andere Richtung z.B: Tessin reise?
Dann könnte der Arbeitgeber ja sagen wir stellen nur noch Personal mit langen Arbeitswegen ein, bevorzugt Innerschweiz. da sich die Firma die entlönung des Reise weg sparen?
Ich sehe hier Ausnutzungsgefahr.
Mein Einsatzort hat ohne Absprache von Basel nach Emmen stattgefunden. 1 x einfacher Weg 103 km von Arbeitsort weg. Mit der. SBB sind es knapp 2.10 Stunden da ich noch in Lörrach wohne. Muss der Arbeitgeber ein Auto/Benzinkosten übernehmen? Danke
Guten Tag
Wenn meine Schicht um 22:00 endet und ich am darauf folgenden Tag um 7:00 wieder beginnen muss, mit einem Arbeitsweg von ca 45 Minuten je Weg, ist dies gesetzlich erlaubt? Wenn nein, bitte Artikel angeben. Danke und freundliche Grüsse Sandra
Ich finde das der täglich hinweg, zur arbeit auch arbeitszeit ist. denn ich fahre ja zur arbeit und mache das auch nur weil ich dort arbeite. Zudem ist es für mich nicht verständlich warum ich beide wege zeiten auf meine kappe nehmen soll, da es lebenszeit ist die mir verloren geht aber eben nicht bezahlt wird. Ich kann ja derweil nicht mein lieblings computerspiel spielen oder schlafen/ausruhen. Der Arbeitsweg muss, aus meiner sicht, fair auf beide parteien aufgeteilt werden. Also Hinweg bezahlt und rückweg unbezahlt, also eine einfach 50/50 auteilung. Das wäre nach meiner auffassung wirklich fair.
Guten Tag ich habe eine Frage dies bezüglich um einfach auf der richtigen Seite stehen zu können.
Ich arbeite als Servicetechniker für Großküchen in der Gastronomie und sobald ich für die Aufträge am nächsten Tag geladen habe und am nächsten Tag direkt von zu Hause aus zum Kunden fahre aus Zeitersparnis streicht mir die Firma das Weg zum Kunden sowie den Weg vom letzten Kunden zurück nach Hause.
Da ich aber einen fixen Arbeitsort habe der 20 min von meinem Zuhause entfernt ist und ich in der ganzen Schweiz arbeite finde ich dies nicht korrekt.
Kann mir bitte jemand sagen ob dies legal ist?
besten Dank im Voraus.
Gute Tag Ich war als Kurierfahrerin in Muttenz/ BL angestellt. Der Arbeitgeber hat, da wenige Aufträge waren, mir abgemacht als Kurierfahrerin eine Zeit lang in Kloten zu gehen und von da aus die Kunden in Basel zu beliefern zu können.
Nun Ende Dezember 2022 hat er mir gekündigt und nun verlangt er das ich mit meinem privat PW nach Kloten fahre und eine andere Tätigkeit erledigen muss und nicht mehr als Kurierfahrerin . Da ich früher mit dem Geschäftswagen immer nach Kloten fahren dürfte haben ich dazumal mein Okay gegeben. Nun möchte ich wissen gilt der Arbeitsweg nun als Arbeitszeit. Wer bezahlt mir den Arbeit weg Benzin u.s.w?
Sehr geehrter Autor,
vielen dank für diese information.
Für mein Rechtverständnis möchte ich gerne eine Vertragsprüfung durchführen lassen,
welche mir mitteilt
ob und welche oben genannten Fälle der Zeit- und Wegverrechnung
auf diesen Vertrag anwendbar sind.
Ob diese Deinstleitung zur Verfügung steht, dazu kontaktiere ich Sie separat.
Hochatungsvoll
Guten Tag
Ich arbeite als Schreiner.
Seit gut 1 Monat muss ich aufgrund von fehlender Arbeit in einer anderen Werkstatt arbeiten als ich angestellt bin. Die Zeit an den Einsatzort ist dieselbe wie zum Arbeitgeber. Der Kilmeterabstand ist jedoch höher. Muss ich dies so hinnehmen oder habe ich Anspruch auf eine Kolimeterentschädigung welche ich mit meinem Privatauto mehr habe?
Guten Tag
Ich arbeite in einem Büro und am Abend (nach der Arbeitszeit) muss ich noch geschäftliche Briefe in den Briefeinwurf werfen. Dies ist ein paar Minuten mit dem Auto weg entfernt.
Darf ich diese weg zur Briefeinwurf als Arbeitszeit gelten lassen? (bzw. Überzeit?)
Vielen Dank
ja, das dürfte als Arbeitszeit gelten. Ob diese zu entschädigen ist, hängt vom Arbeitsvertrag ab. Wenn nichts geschrieben steht, dürfte es sich in aller Regel um entschädigungspflichtige Arbeitszeit (evtl. Mehrarbeit) handeln.
Mein Arbeitsweg verändert sich wegen Umzug auf 75 minuten Fahrzeit für eine Strecke. Mein Arbeitgeber ist damit nicht einverstanden und „erwartet“, dass ich in die Nähe meines Arbeitsortes ziehe. Ansonsten müsse er mir kündigen.
Ich arbeite im Schichtbetrieb. Einmal monatlich wird eine Teamsitzung von ca.1 Stunde eingeräumt und von allen Mittarbeitern auch jene welche ihren freien Tag haben sind verpflichtet daran teilzunehmen. Gilt bei den Mitarbeitern welche frei haben der Arbeitsweg als Arbeitszeit?