Das Arbeitsgesetz sieht einerseits Höchstarbeitszeiten vor. Andererseits gibt es auch Bestimmungen, die Arbeitgeber zu Arbeitsunterbrüchen verpflichten, damit sich die Arbeitnehmenden erholen und verpflegen können.
Als Pausen im rechtlichen Sinne gelten Unterbrechungen der Arbeit zum Zwecke der Erholung und Verpflegung. Technisch bedingte Arbeitsunterbrüche gelten hingegen nicht als Pausen im Sinne des Arbeitsgesetzes. Wird eine Pause eingeschaltet, gilt diese grundsätzlich nicht als Arbeitszeit.
Mindestpausen
Das Arbeitsgesetz sieht in Art. 15 vor, dass zwingend Pausen von gewisser Dauer gewährt werden müssen, die nach der Dauer der Arbeit abgestuft sind: Bei einer Arbeitszeit von bis zu fünfeinhalb Stunden ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin eine Pause zu gewähren. Bei einer Arbeitszeit von fünfeinhalb bis sieben Stunden muss eine Pause von mindestens einer Viertelstunde gewährt werden. Je nach Präsenzzeit können sich Mindestpausen von kürzerer Dauer als einer Viertelstunde ergeben. Bei einer Arbeitszeit von sieben bis neun Stunden ist den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine Mindestpause von einer halben Stunde zu gewähren. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ist eine Mindestpause von einer Stunde zuzugestehen. Zu beachten ist: Wenn die Arbeitszeit durch eine Mittagspause unterbrochen wird und ein Teil der dadurch geteilten Arbeitszeit fünfeinhalb Stunden überschreitet, so ist erneut eine weitere Pause von mindestens einer Viertelstunde zu gestatten.
Anordnung durch Arbeitgeber
Grundsätzlich sollen die Pausen in der Mitte der Arbeitszeit liegen, denn sie sollen der Erholung und Verpflegung dienen. Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung der Pausenregelung verantwortlich. Deshalb sind die Pausen durch ihn anzuordnen und zu überwachen. Kann der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin über die Pausen verfügen und den Arbeitsplatz verlassen, so wird die Pause nicht an die Arbeitszeit angerechnet. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer während der Pause den Arbeitsplatz verlassen könnte, aber dennoch am Platz verbleibt. Muss der Arbeitgeber die Pausen am Arbeitsplatz verbringen, etwa um Kontrollaufgaben wahrzunehmen, so geltend die entsprechenden Pausen als Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer kann sich zwar auch in diesen Fällen zu einem gewissen Grad erholen und verpflegen, doch bieten sie nicht die übliche Entspannung. Die Pause gilt zwar als gewährt, doch muss die Zeit an die Arbeitszeit angerechnet werden. Nur in diesen Fällen ist die Pause durch den Arbeitgeber zu entschädigen.
Sondervorschriften
Für gewisse Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten Sondervorschriften für die Pausen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Familienpflichten ist auf Verlangen eine Mittagspause von mindestens anderthalb Stunden zu gewähren. Sodann ist Schwangeren bei hauptsächlich stehend zu verrichtender Tätigkeit ab dem vierten Monat der Schwangerschaft nach jeder zweiten Stunde mindestens eine zusätzliche Pause von zehn Minuten zu gewähren. Diese Pausen haben Schwangere zusätzlich zu den zwingenden Pausen zugute.
Anspruch auf Rauchpausen?
Rauchpausen gelten ebenfalls als Arbeitsunterbrechung. Doch haben Arbeitnehmer Anspruch auf Rauchpausen? 1994 hatte das Bezirksgericht Zürich zu prüfen, ob Rauchen als Grundbedürfnis von Rauchern zu qualifizieren sei. Das Gericht urteilte, von einem Arbeitnehmer zu verlangen, «seine diesbezüglichen Bedürfnisse entgegen langjährigen Gewohnheiten oder gar einer als Krankheit zu bezeichnende Sucht (…) aufzugeben, muss (…) als unnötige Härte angesehen werden. Auch im Militär (…) wird das Rauchen mit der Gewährung von ‹Rauchpausen› geradezu als Grundrecht behandelt.» Dennoch sind die Rauchpausen bei Verlangen des Arbeitgebers in die ordentlichen Pausen zu verlegen. Ebenso gilt: Kleine Pausen am Vor- oder Nachmittag gelten nicht als Arbeitszeit.
Bezahlte Pausen?
Grundsätzlich sind Pausen nicht zu entschädigen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber die Pausen am Arbeitsplatz verbringen muss, etwa um Kontrollaufgaben wahrzunehmen. Dann gelten die entsprechenden Pausen als Arbeitszeit. Oft wird aber trotzdem von bezahlten Pausen gesprochen. Was bedeutet dies? In Wahrheit bedeutet die «bezahlte» Pause, dass man diese auf Arbeitszeit buchen darf, obwohl man in dieser Zeit nicht arbeitet, sondern sich in der Pause befindet. Faktisch bedeutet dies, dass sich die Soll-Arbeitszeit pro Woche um die Pausenzeit reduziert. Ob nämlich jemand die Pausen bezieht oder nicht: Der Monatslohn bleibt gleich. Das gleiche Prinzip gilt, wenn es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gestattet ist, Kaffeepausen auf die Arbeitszeit zu buchen.
Ruhezeiten für Arbeitnehmende
Allen Arbeitnehmenden ist eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinanderfolgenden Stunden zu gewähren. Die Ruhezeit kann für erwachsene Arbeitnehmer einmal in der Woche bis auf acht Stunden herabgesetzt werden, sofern die Dauer von elf Stunden im Durchschnitt von zwei Wochen eingehalten wird. In diesem Falle darf beim auf die verkürzte Ruhezeit folgenden Arbeitseinsatz keine Überzeitarbeit angeordnet werden. Als Ruhezeit gilt der Aufenthalt ausserhalb des Betriebs sowie der Weg von und zur Arbeit. Muss ausserhalb des Betriebs (z. B. bei einer externen Montage) gearbeitet werden und wird dadurch der Arbeitsweg länger, gilt der zusätzliche Weg als Arbeitszeit. Für Schwangere gelten verschärfte Ruhezeitvorschriften.
Bezahlte Stillzeiten
Bei stillenden Müttern sind die für das Stillen oder für das Abpumpen von Milch erforderlichen Zeiten freizugeben. Das wird im ersten Lebensjahr des Kindes als bezahlte Arbeitszeit angerechnet:
- bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu vier Stunden: mindestens 30 Minuten;
- bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als vier Stunden: mindestens 60 Minuten;
- bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden: mindestens 90 Minuten.
Diese Zeiten können je nach den Bedürfnissen des Kindes am Stück oder auf den Tag verteilt bezogen werden. Die Arbeitnehmerin verfügt unabhängig davon, ob sie im Betrieb stillt oder den Arbeitsplatz zum Stillen verlässt, über dieselbe bezahlte Stillzeit. Diese Bestimmung gilt auch für Frauen, die ihre Milch abpumpen.
Weitere Beiträge zum Arbeitsgesetz:
- Kurzeinführung in das Arbeitsgesetz
- Änderung der Verordnung Nr. 2
- jugendliche Arbeitnehmende
- Höhere leitende Arbeitnehmende
- Mobbing
- Arbeits- und Ruhezeiten für Taxifahrer
- Arbeitsweg und Arbeitszeit
- Der Nachweis von Überstunden
- Überstunden nach GAV?
- Regelung von Überstunden
- Pausen im Arbeitsrecht
- Pause oder Arbeitszeit?
- Nachtarbeit wegen technischen oder wirtschaftlichen Gründen
- Missbräuchliche Forderung des Nachtarbeitzuschlages?
- Schwangere Frauen im Arbeitsrecht
- Arbeitszeiterfassung
- Neue Regeln der Arbeitszeiterfassung
- Änderungen ArGV 1: Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen
Autor: Nicolas Facincani
Danke für diesen ausführlichen Beitrag. Ich war diesbezüglich sogar schon einmal bei einem Arbeitsrecht Anwalt und habe mich erkundigt, weil die Pausenzeiten meiner Meinung nach nicht korrekt eingehalten wurden und ich hatte auch Recht. Gebracht hat es mir nicht viel, weil nach so einem Streit das Arbeitsklima sowieso dahin ist, ob man mir noch meine Pausen gibt oder nicht.
Am Samstag müssen wir um 7.30 bis 12.00 h am Arbeitsort sein. Wir können aber nur 4 Stunden verrechnen, da wir 1/2 Stunde Pause dazwischen machen „müssen“. Ist dies zulässig?
Hoi Sandra
habe deine Frage erst jetzt gesehen.
Du erreichst am Samstag die Mindestarbeitsdauer von 5.5 Std. nicht, somit sind keine Pausen nötig. Und wie auch immer, Arbeitszeit ist immer geltend zu machen. Eine Verrechnung mit Pausen ist nicht zulässig.
Google einfach mal im Internet ein wenig und du wirst alle Informationen finden.
LG
Peter
Ich habe im prinzip das gleiche Problem.
Nur leider, entgegen Ihrer Antwort, ist bei Google nichts zu finden…
Bereits im Voraus danke für die Antwort
Hallo, wir arbeiten am Samstag von 07.30 bis 14.30 durchgehend mit einer Pause von
15 Minuten. Ist das erlaubt?
Ich arbeite meistens 9.00 bis 18.00. Folgendes: 11.30-12.30 Pause dann meistens bis 19.00 durcharbeiten. Ist das erlaubt??
Guten abend
Ich arbeite in der pflege als pflegehelferin und muss zur schlaftnachtschicht einspringen.
Ich beginne um 21.00 uhr und mein dienst endet am nächsten morgen um 8.00 uhr. Ich gehe vom 24.00-5.00 uhr schlafen im haus, es ist nicht erlaubt nach hause zu gehen. Fals was passiert , werde ich gewckt und diese zeit wird als überzeit eingetragen! Meine frage: für die zeit die ich im hause schlafe bekomme ich 20.-. Ist das gerecht? Es wird auch nicht diese stunden aufgeschrieben!
Lg cindy
Hallo zusammen
Zu den Pausen ist bei uns heute eine Diskussion entfacht, wie lange muss die Pause dauern bei einer Arbeitszeit von 09:00 h Arbeitsstunden ? Ich bin der Ansicht, dass diese Pause 30 Minuten betragen muss und erst ab 09:01 h beträgt die Pause 1 Stunde.
Besten Dank für Ihre Unterstützung
Freundliche Grüsse
Stocker Roger
Guten Tag
Wie ist es geregelt wenn gemäss meinem Arbeitsvertrag die Kurzpause von 15min am Morgen von 9:00 – 9:15 Uhr geregelt ist, diese aber nicht vom Arbeitgeber bezahlt sind sondern vom täglichen Arbeitssaldo am ende vom Tag abgezogen werden. Dürfte ich Grundsätzlich dann selbst entscheiden, wann ich meine Pause machen möchte ? Diese 15min werden uns auch nur bei halbtägigem Arbeiten abgezoge. Ich arbeite im Büro und bin daher an keiner Fixzeit gebunden.
Vielen Dank.
Hallo,
Wir müssen jetzt in der ambulanten Pflege, lt. Niedersächsische Corona-Verordnung,beim Patienten die FFP2 Masken tragen und aus arbeitsrechtlichen Vorgaben (Berufsgenossenschaft) nach 75 Minuten eine Tragepause der Maske von 30 Minuten einhalten.
Nun meine Frage dazu:
Ist diese Zeit als zu bezahlende Arbeitsunterbrechung anzurechnen oder kann der Arbeitgeber diese Zeit als nicht vergütete Pause abziehen?
Vielen Dank!
Hallo,
Wir müssen jetzt in der ambulanten Pflege, lt. Niedersächsische Corona-Verordnung,beim Patienten die FFP2 Masken tragen und aus arbeitsrechtlichen Vorgaben (Berufsgenossenschaft) nach 75 Minuten eine Tragepause der Maske von 30 Minuten einhalten.
Nun meine Frage dazu:
Ist diese Zeit als zu bezahlende Arbeitsunterbrechung anzurechnen oder kann der Arbeitgeber diese Zeit als nicht vergütete Pause abziehen?
Vielen Dank!
Hallo !
Ich arbeite an Wochenenden Sa + SO 12 Stunden ( Schichtbetrieb ). ich bae da dann 2 Stunden bezahlte Pausen .
Jetzt meine Fragen dazu :
1. Laut meinem Chef darf ich den Arbeitsplatz ( Haus ) nicht verlassen
2. Muss ich in der Pause jederzeit erreichbar sein und sofort zurückkommen.
Pause wird ja daunterbrochen bzw. gestört.
Wie verhält es sich da?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüssen
Anton
Die Personalchefin schreibt mir und meiner Arbeitskollegin vor, dass wir nicht mehr zusammen in die Mittagspause, noch in die Kaffeepause gehen dürfen. Wir dürfen auch nicht an Feierabend das Büro zusammen verlassen.
IST DIES ERLAUBT?
Wir verstehen uns sehr sehr sehr gut und man will uns aus Neid, weil wir es privat wie auch beruflich sehr gut haben, auseinander bringen.
Weisungen betreffend dem Verhalten müssen einen Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis aufweisen (z.B. Kleidervorschriften etc.). Weisungen sind auf das betrieblich Notwendige zu beschränken. Widerrechtliche oder schikanöse Weisungen oder unzulässige Weisungen müssen von einem Arbeitnehmer nicht befolgt werden. Eine solche Nichtbefolgung von unzulässigen Weisungen darf auch keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Falls es hier keinen sachlichen Grund gibt, ist die Weisung unzulässig.
Ähnlich wie bei dem Kamikaze Preisvergleich Strom
lassen wir uns hier alle Tarife anzeigen, auch alle Tarife pro Versorger.
Guten Tag,
muss die 30-minütige Pause am Stück genommen werden oder kann diese auch auf den Tag in diverse Kurzpausen aufgeteilt werden? Im Gesetz steht ja nicht explizit, dass diese am Stück genommen werden muss.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Die Pausen sind am Stück zu beziehen.
Guten Tag,
Mein Mann ist hauptsächlich auf Strassenbaustellen tätig. Seine Aufgabe betrifft einen bestimmten Teil des Strassenbaus. Es kommt zum Teil vor, dass er auf einer Baustelle eintrifft aber noch nicht mit seiner Arbeit starten kann, weil zuerst andere Arbeiten fertiggestellt werden müssen. Daraus ergeben sich oft Wartezeiten, die gerne 1-2 Stunden dauern können. In dieser Zeit kann er zwar sein Fahrzeug verlassen, sich verpflegen, private Dinge erledigen (Anrufe, Mails etc.), aber er muss in Reichweite und erreichbar bleiben, damit man ihm mitteilen kann, wann es mit seinem Teil der Arbeit weitergeht.
Müssten ihm diese Wartezeiten als Arbeitszeit angerechnet werden oder ist es korrekt, wenn die Wartezeiten als bezahlte Pausen deklariert werden (und nicht zur effektiven Arbeitszeit zählen)?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Grundsätzlich sind Pausen nicht zu entschädigen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber die Pausen am Arbeitsplatz verbringen muss, etwa um Kontrollaufgaben wahrzunehmen. Dann gelten die entsprechenden Pausen als Arbeitszeit. Oft wird aber trotzdem von bezahlten Pausen gesprochen. Was bedeutet dies? In Wahrheit bedeutet die «bezahlte» Pause, dass man diese auf Arbeitszeit buchen darf, obwohl man in dieser Zeit nicht arbeitet, sondern sich in der Pause befindet. Faktisch bedeutet dies, dass sich die Soll-Arbeitszeit pro Woche um die Pausenzeit reduziert. Ob nämlich jemand die Pausen bezieht oder nicht: Der Monatslohn bleibt gleich. Das gleiche Prinzip gilt, wenn es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gestattet ist, Kaffeepausen auf die Arbeitszeit zu buchen.
Ich bin vorübergehend über eine Vermittmungsagentur im Sale angestellt: ich habe unregelmäßige Arbeitszeiten, nun verlangt mein Arbeitgeber bei einer 7h-Dienstschicht von 13h bis 20h, dass ich 1,5h Pause nehme? Ist dies rechtlich zulässig?
Hallo zusammen
ich habe eine Frage:
Man hat eine 50% Anstellung, aufgeteilt auf 5 Tage die Woche.
Meine Arbeit beginnt um 10.15Uhr mit einem kurzen Briefing, um 10.30 muss ich bereits 30min Pause machen, obwohl ich gerade einmal 15min eingestempelt bin.
Da meine Arbeitszeit nicht 5h überschreitet ist gem. Gesetz keine Pause erforderlich, kann ich trotzdem dazu „gezwungen“ werden und das obwohl ich gerade einmal 15min „gearbeitet habe“.
Danke für Eure Kommentare.
Freundliche Grüsse
Wenn nichts anderes vereinbart, bestimmt der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeiten.
Guten Tag
Ich bin schwanger in der 15. Schwangerschaftswoche. Gemäss Gesetz darf ich nicht mehr als 9 Stunden arbeiten. Wir haben 1x/Woche „Dienst“, wenn es eine Notfall-OP gibt dann müssen wir länger bleiben. Gestern habe ich von 07:30 Uhr bis 20:30 Uhr gearbeitet mit 1h Mittagspause (also 12h).
Ich nehme an ich kann sagen, dass ich keine Notfall-OPs mehr machen darf oder?!