Am 9. Februar 2014 hat die Schweizer Bevölkerung die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» und somit den entsprechenden Verfassungsartikel (Art. 121a BV) angenommen.

Aufgrund der nachfolgend gesetzlich eingeführten Stellenmeldepflicht soll in Berufen mit Stellenknappheit die Vermittlung von stellensuchenden Personen gefördert werden, die in der Schweiz bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung (öAV) angemeldet sind.

So ist in den Berufsgruppen, in denen die nationale Arbeitslosenquote einen bestimmten Wert (5%) erreicht oder überschreitet, offene Stellen durch den Arbeitgeber der öAV zu melden.

Zum Ablauf der Meldepflicht siehe den Beitrag Inländervorrang light – Stellenmeldepflicht.

 

Meldepflichtige Berufsarten 2021

Aufgrund des deutlichen Anstiegs der Arbeitslosigkeit ab März 2020 ist die Zahl der Berufsarten, die im 2021 meldepflichtig werden, im Vergleich zu 2020 deutlich angestiegen. Alle Berufsarten, die 2020 meldepflichtig sind, werden auch 2021 der Meldepflicht unterliegen. Zusätzlich kommen ab 2021 folgende Berufsarten hinzu:

  • Führungskräfte in Vertrieb und Marketing
  • Technische Verkaufsfachkräfte (ohne Informations- und Kommunikationstechnologie), Technik
  • Verkaufsfachkräfte (Aussendienstmitarbeiter/in, Verkaufsfachmann/Verkaufsfachfrau)
  • Konferenz- und Veranstaltungsplaner/innen
  • Küchenchefs/-chefinnen, stv. Küchenchefs/-chefinnen und Souschefs/-chefinnen
  • Köche/Köchinnen
  • Chefs de service, Servicefachhilfskräfte in Restaurants und Barkeeper/innen
  • Reinigungs- und Hauswirtschaftleiter/innen und -kräfte in Büros, Hotels und anderen Einrichtungen
  • Sicherheitsdienstleistungspersonal
  • Dachdecker/innen
  • Boden- und Fliesenleger/innen
  • Schweisser/innen und Brennschneider/innen
  • Metallpolierer/innen, Rundschleifer/innen und Werkzeugschärfer/innen
  • Uhrenarbeiter/innen
  • Kraftfahrzeugführer/innen (ohne LKW-Fahrer/innen)
  • Führer/innen von Baumaschinen
  • Hilfsarbeiter/innen in der Fischerei

Die komplette Liste ist unter folgendem Link abrufbar. Mit dem Check-Up 2021 kann rasch geprüft werden, ob eine Stelle meldepflichtig ist oder nicht.

 

Sanktionen

Vorsätzliche Widerhandlungen gegen die Stellenmeldepflicht oder die Pflicht zur Durchführung eines Bewerbungsgesprächs oder einer Eignungsabklärung werden mit einer Busse von bis zu CHF 40’000 bestraft. Bei fahrlässigen Verstössen beträgt die Busse bis zu CHF 20’000.

 

Autor: Nicolas Facincani