Am 1. Juli 2021 wurde das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) 25 Jahre alt. Untersuchungen zeigen, dass das Gesetz und seine spezifischen Bestimmungen, wie die Beweislasterleichterung bei Entlassungen infolge Mutterschaft oder die Wiedereinstellung im Anschluss an eine Rachekündigung in juristischen Fachkreisen leider nach wie vor wenig bekannt sind. Wenn sich Anwält:innen bei geschlechtsspezifischen Diskriminierungen nicht auf das GlG berufen, sondern nur auf die Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts, kann dies für Betroffene weitreichende Folgen haben. Auch Gerichte wenden das GlG gemäss «Analyse der kantonalen Rechtsprechung nach dem GlG (2004-2015)» manchmal nicht an, obwohl sie es von Amtes wegen müssten (iuria novit curia).
Die Deutschschweizer Fachstellen für Gleichstellung haben zum 25. Jubiläum des GlG den Leitfaden «Das GlG im Gerichtsverfahren» herausgegeben. Der Leitfaden beruht auf der französischsprachigen Publikation «La loi sur l’égalité (LEg) devant les tribunaux» von Prof. Karine Lempen von der Universität Genf und Rechtsanwältin Roxane Sheybani und richtet sich an juristische Fachkreise, insbesondere an Anwält:innen und Rechtsberatungsstellen. Er führt die spezifischen Bestimmungen des GlG verständlich, einheitlich und übersichtlich auf. Darüber hinaus enthält er hilfreiche Vorlagen für Gesprächsprotokolle und Rechtsbegehren sowie ein Kapitel über Diskriminierungen aufgrund der Geschlechtsidentität und/oder der sexuellen Orientierung.
Der Leitfaden steht hier kostenlos zum Download zur Verfügung und soll bei der Einleitung rechtlicher Schritte nach dem GlG unterstützen (mitgeteilt von lic. iur. Aner Voloder).
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Autor: Nicolas Facincani