Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, für das Wohl seiner Arbeitnehmer zu sorgen und übermässige Belastungen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Art. 328 OR) von großer Bedeutung. Gemäss Art. 328 Abs. 2 OR muss der Arbeitgeber im betrieblichen Alltag die erforderlichen und technisch sowie finanziell zumutbaren Maßnahmen treffen, damit das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer keinen Schaden erleiden. Obgleich die Relevanz dieser Pflichten unbestritten ist, lässt sich in der Praxis eine Zunahme von Stress am Arbeitsplatz beobachten, wie die von 2012-2022 erhobene Gesundheitsbefragung zeigt. Am 23. Mai 2024 hat das Bundesamt eine Medienmitteilung veröffentlicht, betreffend Personen, die sich gemäss eigener Angaben bei der Arbeit gestresst fühlen.
Medienmitteilung vom Bundesamt für Statistik vom 23. Mai 2024
Der Anteil der Personen, die sich gemäss eigener Angaben bei der Arbeit gestresst fühlen, hat sich innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren (2012–2022) von 18 % auf 23 % erhöht. Von allen Arbeitsbedingungen, die physische oder psychosoziale Risiken für die Gesundheit darstellen, hat Stress am stärksten zugenommen. Überdies gibt mehr als die Hälfte (53 %) der gestressten Personen an, sich bei der Arbeit emotional erschöpft zu fühlen, was auf ein erhöhtes Risiko für ein Burnout hindeutet.
Im Gesundheits- und Sozialwesen tritt Stress häufig auf
Im Jahr 2022 gaben 25% der erwerbstätigen Frauen und 21% der erwerbstätigen Männer an, dass sie an ihrem Arbeitsplatz meistens oder immer Stress erleben. Diese Anteile haben gegenüber 2012 zugenommen, insbesondere bei den Frauen: Damals fühlten sich 17% der Frauen und 18% der Männer gestresst. Am häufigsten tritt Stress im Gesundheits- und Sozialwesen auf (29%). Jede vierte Frau ist in dieser Branche erwerbstätig.
Burnout-Risiko steigt bei Frauen an
Der Anteil der Frauen, die sich bei der Arbeit emotional erschöpft fühlen und somit einem höheren Burnout-Risiko ausgesetzt sind, hat sich von 20% im Jahr 2012 auf 25% im Jahr 2022 erhöht. Bei den Männern ist der entsprechende Anteil stabil geblieben und belief sich 2022 auf 19%. Am grössten ist das Risiko der emotionalen Erschöpfung bei Personen, die bei der Arbeit Stress erleben. Über die Hälfte von ihnen (53%) fühlt sich emotional verbraucht. Im Vergleich zu den anderen Erwerbstätigen zeigen emotional erschöpfte Personen deutlich häufiger Anzeichen einer Depression (27% gegenüber 5%).
Sexuelle Belästigung wird häufiger erwähnt
Frauen gaben 2022 häufiger an, bei der Arbeit Diskriminierung oder Gewalt erlebt zu haben, als Männer (21% gegenüber 16%). Der Unterschied erklärt sich hauptsächlich mit dem deutlich höheren Anteil der Frauen, die in den zwölf Monaten vor der Erhebung aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert wurden (8,4% gegenüber 1,5% bei den Männern). Frauen erwähnten auch häufiger, sexuelle Belästigung erlebt zu haben, als Männer (1,7% gegenüber 0,4%). Bei den 15- bis 29-jährigen Frauen belief sich der Anteil sogar auf 4,1%. Der Anteil der Frauen, die nach eigenen Angaben sexuell belästigt wurden, hat sich von 0,6% im Jahr 2012 auf 1,7% im Jahr 2022 erhöht.
Physische Risiken gehen leicht zurück
2022 waren 47% der Männer und 43% der Frauen bei ihrer Arbeit mindestens drei von zehn möglichen physischen Risiken ausgesetzt. Bei den Männern ist der Anteil gegenüber 2012 (50%) somit leicht rückläufig. Insbesondere die Exposition gegenüber giftigen oder schädlichen Stoffen verringerte sich bei den Männern im Jahr 2022 gegenüber 2012 deutlich von 28% auf 23%. Die einzigen physischen Risiken, die von Frauen häufiger erwähnt wurden als von Männern, sind schmerzhafte und ermüdende Körperhaltungen (50% gegenüber 45%) sowie das Tragen oder Bewegen von Personen (15% gegenüber 8%). Diese Belastungen kommen vor allem in der Pflege oder bei der Betreuung kleiner Kinder häufig vor.
Hohe Risiken in Gast- und Baugewerbe sowie Gesundheitswesen
In der Landwirtschaft und im Baugewerbe überwiegen physische Risiken gegenüber psychosozialen Risiken deutlich. Mehr als 80% der in diesen Branchen tätigen Personen sind mit mindestens drei physischen Risiken konfrontiert. Im Gesundheitswesen, im Gastgewerbe, im Handel sowie im Verkehr treten psychosoziale Risiken gleich häufig auf wie physische Risiken. In diesen Branchen sind knapp oder mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen von mindestens drei physischen oder mindestens drei psychosozialen Risiken betroffen.
In den anderen Dienstleistungsbranchen sind gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen weniger stark verbreitet und psychosoziale Risiken treten dort häufiger auf als physische Risiken. Im Gastgewerbe, im Baugewerbe und im Gesundheitswesen ist der Anteil Erwerbstätiger, die mindestens drei physischen Risiken oder drei psychosozialen Risiken ausgesetzt sind, am höchsten.
Jüngste Altersklassen sind am stärksten betroffen
Personen unter 30 Jahren sind bei der Arbeit häufiger mit physischen Risiken konfrontiert als ältere Altersklassen. Dies trifft insbesondere auf Männer zu: 61% der Männer unter 30 Jahren geben mindestens drei physische Risiken an, gegenüber 46% der 30- bis 49-Jährigen und 41% der 50- bis 64-Jährigen. Junge Frauen sind auch öfter mindestens drei psychosozialen Risiken ausgesetzt als ältere. Sie sind insbesondere vermehrt gestresst (32% gegenüber 26% bei den 30- bis 49-Jährigen bzw. 19% bei den 50- bis 64-Jährigen) und geben häufiger an, Gewalt oder Diskriminierungen erlebt zu haben (32% gegenüber 20% bzw. 16%).
Zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers siehe auch (Auswahl):
- Arbeitgeberkündigung – Erhöhte Fürsorgepflicht bei älteren Arbeitnehmern
- Verhinderung von Arbeitsunfällen – Fürsorgepflicht
- Kündigung nach Verletzung der Fürsorgepflicht – Missbräuchlich!
- Verlust des Bewusstseins – Verletzung der Fürsorgepflicht?
- Schadenersatz bei missbräuchlicher Kündigung
- Fürsorgepflicht – Unfall an Stanzmaschine
- Leiterunfall beim Kirschenpflücken – Fürsorgepflichtverletzung
- Übernahme der Anwaltskosten
- Haftung von juristischen Personen bei Fürsorgepflichtverletzungen
- Arbeitsunfall als fahrlässige Tötung qualifiziert
- Schutz vor Stress am Arbeitsplatz
- Stress am Arbeitsplatz: Wann haftet ein Arbeitgeber?
- Schmerzensgeld für den Arbeitnehmer
- Ständige Erreichbarkeit des Arbeitnehmers
- Das Telefon und die Arbeit
Autor: Nicolas Facincani/Vivienne-Lee Tschanz
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