Krankheiten machen vor den Ferien nicht halt. Ebenso Unfälle. Unter Umständen liegt in solchen Fällen eine sog. Ferienunfähigkeit vor.
Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleich Ferienunfähigkeit
Ist durch die Krankheit oder den Unfall der Erholungszweck der Ferien vereitelt, ist ein Arbeitnehmer ferienunfähig und die entsprechenden Ferientage gelten als nicht bezogen. Steht dies schon im Voraus fest, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Verschiebung der bereits festgelegten Ferien. In solchen Fällen ist hingegen klar zwischen Arbeits- und Ferienunfähigkeit zu unterscheiden, denn das eine bedeutet nicht automatisch auch das andere. Entscheidend ist, ob der Erholungswert der Ferien durch den Verhinderungsgrund ausserordentlich stark beeinträchtigt ist.
Das Arbeitsgericht Zürich fasste die diesbezügliche Rechtslage in einem konkreten Fall wie folgt zusammen:
«Das zeitliche Zusammentreffen von Ferien und Arbeitsunfähigkeit ist im Gesetz nicht geregelt. Nach Gerichtspraxis gilt jedoch, dass Arbeitsunfähigkeit die ‹Ferienunfähigkeit› zur Folge hat, sofern die Ursache der Arbeitsunfähigkeit den Erholungszweck der Ferien zu vereiteln vermag. Wo immer als Ursache der Arbeitsunfähigkeit Krankheit mit Bettruhe, Behandlungen oder wiederholten Arztbesuchen gegeben ist, fehlt es an einer wesentlichen Voraussetzung des Ferienbezuges, nämlich an dem Ferienanspruch immanenten Erholungszweck, und dem Arbeitnehmer steht das Recht auf Feriennachbezug zu. Wird indessen dieser Erholungszweck durch die der Arbeitsunfähigkeit zugrundeliegende Krankheit nicht gefährdet, so fallen Arbeitsunfähigkeit und ‹Ferienunfähigkeit› nicht zusammen, und dem Arbeitnehmer steht kein Recht auf Nachbezug von Ferien zu.»
Tendenziell kann anhand der verschiedenen Anforderungen und Belastungen davon ausgegangen werden, dass die Ferienfähigkeit eher als die Arbeitsfähigkeit gegeben ist. Es gibt auch gegenteilige Fälle. So kann eine plötzlich auftretende Sonnenallergie eine Ferienunfähigkeit zur Folge haben, ohne dass die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt wäre.
Wann gilt Ferienunfähigkeit?
Für Ferienunfähigkeit muss eine Erkrankung vorliegen. Dazu ist ein erhebliches Mass an Beeinträchtigung und eine gewisse Intensität der Gesundheitsstörung notwendig. Krankheiten mit Bettlägerigkeit und die regelmässige Arztbesuche erfordern, schliessen Ferien aus. Eine kleinere Verletzung, die weder zum Daheimbleiben zwingt noch sonstige Ferientätigkeiten wesentlich behindert, wie auch ein kürzeres Unwohlsein stehen einer Erholung nicht im Wege. Ebenso wenig eine rein arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit. Auch Kopfschmerzen, Schnupfen bzw. Erkältung, Zahnschmerzen (mit Einschränkungen), Verstauchung am Knöchel, gebrochener Finger oder Sonnenbrand – unabhängig davon, ob sie der Arbeitsleistung entgegenstehen würden oder nicht – führen nicht zur Ferienunfähigkeit.
Unfall
Verunfallt ein Arbeitnehmer in den Ferien, muss er neben dem Unfall zugleich nachweisen, dass er sich aufgrund dieses Umstands in den Ferien nicht erholen konnte, damit ihm die entsprechenden Ferientage wieder gutgeschrieben werden können. Auch ein Unfall führt somit nicht automatisch zum Recht, die entsprechenden Tage nachzubeziehen. Es ist anhand des Einzelfalles zu beurteilen, ob die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.
Betreuung von Drittpersonen während der Ferien
Auch die unerwartete Pflege nächster Angehöriger während der Ferien kann den Erholungszweck verunmöglichen. Dies ist aber nur bei anhaltender und intensiver Betreuungstätigkeit der Fall und nicht schon dann, wenn ein Kind während der Ferien an Grippe erkrankt und einige Tage bettlägerig ist (siehe hierzu die Vorschläge des Bundesrates auf lawstyle.ch).
Teilweise Ferienfähigkeit?
Es gibt keine teilweise Ferienfähigkeit. Geht ein Arbeitnehmer, der zu 50 Prozent krankgeschrieben ist, in die Ferien, verlängert sich sein Ferienanspruch nicht auf das Doppelte. Steht die Krankheit der Erholung entgegen, muss in diesem Fall die hälftige Arbeitsleis-tung erbracht werden. Wenn die Erholung durch die Krankheit nicht beeinträchtigt wird, werden die Ferien voll angerechnet.
Dauer der Ferienunfähigkeit
Nach einer eher strengen Anschauungsweise sind generell erst Beeinträchtigungen ab zwei bis drei Tagen zu berücksichtigen. Hat man also nur etwa einen Tag lang Kopfschmerzen oder Fieber, gibt es gemäss dieser Auffassung noch keine Nachgewährung von Ferien. Höchstrichterliche Entscheidungen hierzu fehlen aber.
Nachgewährung von Ferien
Nachgewährung bedeutet nicht, dass der Arbeitnehmer die Ferien einfach verlängert bekommt. Erkrankt der Arbeitnehmer während der Ferien, hat er die Krankheit oder den Unfall dem Arbeitgeber zu melden und gegebenenfalls um Verlängerung der Ferien nachzusuchen. Der Arbeitgeber kann das verweigern und die Nachgewährung erst zu einem späteren Zeitpunkt bewilligen, wenn betriebliche Interessen es erfordern. Es gelten hierfür die «gewöhnlichen Regelungen», gemäss welchen der Arbeitgeber die Ferien unter Berücksichtigung der betrieblichen Interessen und der Interessen des Arbeitgebers bestimmt. Dann hat der Arbeitnehmer zur Arbeit zurückzukehren, wenn die bewilligten Ferien abgelaufen sind, bzw. sobald er wieder arbeits- und reisefähig ist.
Beweis für Ferienunfähigkeit
Der Beweis, dass der Erholungszweck der Ferien vereitelt ist, ist durch den Arbeitnehmer zu erbringen. Dieser Beweis wird im Allgemeinen durch das Vorlegen eines Arztzeugnisses erbracht. Oft ist ein solches aber nicht genügend, um die Ferienunfähigkeit zu beweisen. In der Regel attestiert es nämlich nur eine Krankheit oder die Arbeitsunfähigkeit, nicht aber, dass der Ferienzweck vereitelt ist.
Übrigens: Im Ausland und von ausländischen Ärzten (selbst in der entsprechenden Landessprache) ausgestellte Arztzeugnisse haben denselben Beweiswert wie inländische.
Oft genügt es Arbeitgebern oder Personalverantwortlichen, dass ein Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis betreffend seiner Krankheit während der Ferien vorlegt, damit die entsprechenden Ferientage erneut gutgeschrieben werden können. Dies geschieht oft, ohne die Ferienfähigkeit weiter abzuklären.
Der in den Ferien weilende Arbeitnehmer muss derselben Anzeigepflicht nachkommen, wie bei Krankheitsfällen während der Arbeit. So wird etwa verlangt, dass die Ferienunfähigkeit sofort mitgeteilt wird, insbesondere, um dem Arbeitgeber eigene Abklärungspflichten zu ermöglichen (Vertrauensarzt), was vor allem bei Ferien nahe zu Hause bedacht werden sollte. Das Unterlassen einer sofortigen Mitteilung der Ferienunfähigkeit führt aber nicht dazu, dass ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Nachgewähren der Ferien verliert, wenn er die Ferienunfähigkeit zu spät beweisen kann.
Autor: Nicolas Facincani
Eine ausgezeichnete Abhandlung zu dieser Thematik, die keinerlei Fragen offen lässt! Vielen Dank!
Ich habe eine arbeits Unfall co am 7/01/20 und bis 23/02/20 bin ich zu Hause 100% , am 24/02/20 hab ich gearbeitet ganz Tage aber mit viel Schmerz , wieder bei Arzt am 25/02/20 und bis heute ich arbeit 50% . Meine Firma hat mich 3 Tag Ferien abzieht ist das erlaubt
Ja.
Ich hatte geplante Ferien vom 24.8.-28.8.2020
Schwangerschaftsbedingt hat mich meine Ärztin ab dem 17.8. zu 50 % krank geschrieben.
Da mein Chef nicht wusste ab wann ich definitiv zu 100 % ausfalle und ich für das ganze Jahr 2020 noch 5 Tage Ferien zugut habe, sollte ich zusätzlich vom 31.8.-4.9.2020 Ferien beziehen.
Wie wird das in dem Fall geregelt? Werden mir Ferien durch das Arztzeugnis abgezogen? Oder hatte ich immer noch Anspruch auf 10 volle Tage?
Ich bin seit 26.2 20 infolge Fortgeschrittener Facettengelenksarthrose zu 50 % krankgeschrieben.
Die Schmerzen sind chronisch.
Eine vollstänige Arbeitsfähigkeit ist , trotz diversen Behandlungsversuchen vorläufig ausgeschlossen.
Während dieser bezog ich 2 Wochen Ferien.
Habe ich Anspruch auf Feriennachbezug?
Ferienanspruch bei invalidität,
Vor Invalidität 5 Wochen Ferien
Nach Invaliditätsgrad z.B. 60% (Lohn 60%) – Anwesend in Firma 80%
Wieviel Ferientage habe ich – 80% oder 100% mit von Lohn 60%?
-Arbeitsgesetz?
Wie steht es wenn dein Kind in den Ferien erkrankt und man die Zeit im Spital verbringt. Hat mann anrecht die Ferien zurück zubekommen? Vielen lieben dank für eure Hilfe
Ferienunfähigkeit infolge angeordneter Quarantäne (Covid-19)???
Die Quarantäne wurde angeordnet nachdem der MA die Ferien bereits angetreten hatte (Ferien: 1.12.- 31.12.2020, Quarantäne vom 16.-26.12.2020). Der AN erwartet nun vom AG eine Feriengutschrift für die 10 Tage welche er in Quarantäne verbringen musste. Ist diese Gutschrift vom AG zu gewähren oder nicht? aufgrund welcher Rechtslage?
Besten Dank für Die Antwort
Die Frage ist nicht gerichtlich entschieden. Ich gehe davon aus, dass in der Regel der Ferienzweck vereitelt wird in der Quarantäne und die Ferientage, welche in Quarantäne verbracht werden mussten, wieder gutgeschrieben werden müssten, ausser die Quarantäne sei selbst verschuldet. Hier würde dann „ohne Arbeit kein Lohn“ gelten.
Guten Tag
Bin zu 50% krank geschrieben aus psychologischen Gründen. Nun wollen mein Mann und ich für ein paar Tage nach Spanien reisen. Was meiner Genesung entgegen wirken wird.
Ist dies erlaubt?
Vielen Dank für die Antwort
Guten Tag
Ich habe paar Fragen und hoffe, dass ich es von euch bekommen kann.
Es geht um mein Nasenoperation, Nasenscheidewand weil ich nicht mehr richtig atmen kann muss ich operiert werden. Ich müsste wegen Vermehrten Anzahl von Patienten in der Klinik bis 23 Juni warten, bis ich operiert werden könnte. Aber sie haben mir gesagt, dass ich auch früher (im Fall dass jemand abgesagt hätte) einen neuen Termin bekommen könnte. Das geschah heute und Termin ist jetzt am 19 Mai.
Ich arbeite als Lagerist in und wegen Corona Krise, wurde ich leider auch gekündigt und müsste aber bis 31 Mai arbeiten, also meine Frage wäre: da ich noch bei meiner Arbeitsstelle bis 31 Mai arbeiten muss und mein Vertrag bis Ende Mai gültig ist, verlängern sie mir mein Vertrag bei ihnen und werde später die verbliebenen Tage arbeiten und darf ich also mich krankschreiben lassen oder? Ich hätte sogar noch 4 Tage Ferien zu gut.
Auf Ihre Antwort werde ich mich sehr freuen!
Freundliche Grüsse
Vielen Dank für die Antwort
Ich habe per 30.06.2021 gekündigt und gehe in die Frühpension. Nach allen Ferientage wo ich zu gute habe ist mein letzter Arbeitstag am 04.Juni 2021. Nun bin ich aber seit dem 16. April krank geschrieben wegen Rückenproblemen bis 30. Juni 2021.Meine Frage: Muss mir mein Arbeitgeber mein Ferienguthaben auszahlen oder gehe ich leer aus da ich jetzt krank geschrieben bin? Vielen Dank für die Antwort.
Ich bin seit 6 Wochen 100% Krank geschrieben, ( wegen eines BandscheibenvorfallL4/5) ab dem 3. Juli arbeite ich wieder 50%. Vom 20. Juli bis 30. Juli habe ich Ferien, ich kann nicht wie geplant nach Italien da ich nicht so lange im Auto sitzen darf. Wie ist es werden mir die ganzen Ferien angerechnet?
Guten Tag
ich habe per 30. Juni 2021 gekündigt und gehe in die Frühpension. Nach Abzug der Ferien habe ich am 04. Juni mein letzter Arbeitstag. Nun bin ich aber vom 03. Mai 2021 bis 30.Juni 2021 zu 100% krank geschrieben.(Rückenproblemen) Meine Frage: Muss mir mein Arbeitgeber meine Ferientage auszahlen oder gehe ich leer aus?
Danke für die Antwort.
Ich bin bin seit 9. März 2021 im Krankenstand zu 100 % war auch im der Kur. Depressionen und Stress sind der Grund. Seit dem 9. Juni arbeite ich 25% als Einstieg um langsam wieder anzufangen und steigernd weiter zu kommen. Würde gerne im August 2 Woche Urlaub nehmen obwohl der Arztbesuch während dieser Zeit besteht. Wie ist das mit den Urlaubstage geregelt?
Wenn Sie nicht arbeiten, haben Sie auch kein Recht auf Ferientage!
Wie verhält es sich, wenn jemand die Ferien nicht bewilligt bekommt und dann genau zu dieser Zeit ein Arbeitszeugnis vorweist. Was kann ich als Arbeitgeber tun bzw. wie gehen wir mit solchen Leuten um?
Sehr geehrter Herr Fancicani
Könnten Sie mir bitte das gesamte Urteil zukommen lassen respektive den Link, damit ich ihn in der Sammlung des Gerichts finden kann.
Besten Dank für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüsse
Interessante Abhandlung, vielen Dank dafür.
Ich hätte zwei Fragen:
* ein Arbeitnehmer bezieht die letzten Tage in gekündigtem Arbeitsverhältnis als Ferien und meldet sich kurz vorher krank (psychisch), ist aber ferienfähig. Verlängert sich in diesem Fall die Kündigungsfrist oder bleibt die unverändert?
* können pysische Erkrankungen zu Ferienunfähigkeit führen oder tendenziell nicht? Der Arbeitnehmer fährt während seiner angegebenen Krankheit aktiv zur Erholung in ein Hotel.
Hallo! Ich bin seit 19.11.21 wegen nerven zusammen Bruh 100% krank geschrieben.Besuche eine psychische Therapie,darf ich trotzdem Erholung Ferien mache? Danke
Guten Tag,
Ich bin Arbeitsgeber und meine Angestellte war krank während der Weihnachtsferien. Sie hat deswegen eine Woche Ferien zuguten. Muss diese Woche im Stück sein? Darf ich sie aufgrund der betriebliche Interesse selber entscheiden wann sie in der Ferien muss, auch wenn es kurzfristig ist? Besten Dank 😊
Es gelten die „gewöhnlichen Regeln“ für den Ferienbezug. Festlegung in Absprache, im Resultat bestimmt der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitnehmers.
Wenn ich psychiatrisch krank geschrieben bin, darf ich dann in die Ferien fahren? Die Ferien waren vorher nicht geplant, aber meine Psychiaterin empfiehlt es mir. Muss ich meinem Arbeitgeber angeben, dass ich in die Ferien fahre und werden mir die dann abgezogen? Oder bin ich weiterhin krank, weil meine Psychiaterin mich schickt?
Unser Mitarbeiter ist während den Betriebsferien erkrankt. (angeordnete Betriebsferien)
Kann mir jemand sagen ob er die erkrankte Zeit gutgeschrieben bekommt?
Wenn er „ferienunfähig“ war, muss die erkrankte Zeit gutgeschrieben werden.
Ein Mitarbeiter ist 100% krank geschrieben mit Arztzeugnis. Auf dem Zeugnis ist aber „Ferienfähig“ eingetragen. Ist er nun mit Krank oder mit Ferien einzutragen?
Ich habe mich den Knöcheln gebrochen und darf nun 6 Wochen mit Stöcke laufen, ohne den Fuss abzulegen. Ich bin zurzeit arbeitsunfähig, da ich die erste 3 Wochen den Fuss hoch lagern muss bis am nächste Kontrolle. Da wir in die Skiferien reisen wollten, werde ich auch in den Ferienwohnung sein für der einzige Grund, dass ich mich nicht sonst allein etwas kochen kann oder einkaufen kann. Skifahren ist definitiv nicht möglich. Ist das erlaubt? Ist ein Knöchelbruch ein Grund für Ferienunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit?
Grundsätzlich ja.
Wir haben ein Reglement wonach wir bei 0 Tagen krank eine Bonus erhalten und bei einem Tag einen geringeren Bonus. Ich bin eigentlich selten krank und arbeite auch bei einer Erkältung. Habe mir bei der letzten Erkältung (war bereits fast genesen) 1 Tag Ferien genommen (und zwar nur weil ich verärgert war). Nun wird er mir als Krankheitstag angerechnet, und der Bonus reduziert. Darf der Arbeitgeber das entscheiden?