Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Lohnausweis auszustellen, in welchem er bescheinigt, welche Leistungen er an seine Arbeitnehmer ausbezahlt hat (Art. 127 DBG). Er muss das bestehende amtliche Formular verwenden.

Im Lohnausweis sind sämtliche Leistungen bzw. geldwerten Vorteile zu deklarieren, die dem Arbeitnehmer oder dem Pensionierten im Zusammenhang mit dem bestehenden, respektive ehe- maligen Arbeitsverhältnis zugeflossen sind.

Der Lohnausweis ist den Mitarbeitenden in zweifacher Ausführung zuzustellen. Arbeitgebende in Kantonen, welche die direkte Einreichepflicht kennen, haben zudem der kantonalen Steuerbehörde ein Exemplar zuzustellen (vgl. dazu Wegleitung / Randziffer 74; Adressaten des Lohnausweises). Bei ausserkantonalem Wohnsitz von Mitarbeitenden ist der kantonalen Steuerbehörde kein Exemplar zuzustellen. Der Eidgenössischen Steuerverwaltung sind keine Lohnausweise zu übermitteln.

 

Wegleitung

Es wird eine Wegleitung von der erweiterten Arbeitsgruppe Lohnausweis der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) erstellt. In der Arbeitsgruppe vertreten sind Mitarbeitende der kantonalen Steuerbehörden, der Eidgenössischen Steuerverwaltung sowie Vertreter der Wirtschaftsverbände. Die Wegleitung wird jeweils jährlich überarbeitet und nach Genehmigung aller in der Arbeitsgruppe einsitzenden Parteien verabschiedet.

 

Frequently Asked Questions

Ergänzend zur Wegleitung besteht das Dokument der FAQ (frequently asked questions), welches jeweils aufgrund von Gesetzesänderungen oder Praxisanpassungen von der Arbeitsgruppe Lohnausweis der SSK überarbeitet wird. Randziffern, bei welchen Änderungen zur letztjährigen Wegleitung vorgenommen wurden, sind jeweils mit einem schwarzen Balken neben der entsprechenden Randziffer gekennzeichnet. Damit können die jeweiligen Änderungen im Vergleich zur Vorversion einfach nachvollzogen werden.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Frequently asked questions (FAQ) zum Lohnausweis bzw. zur Rentenbescheinigung, gültig ab 1. August 2024, aktualisiert.

 

Autor: Nicolas Facincani 

 

 

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